Sie wollen sich als Arzt selbständig machen? Sie sind sich bezüglich der steuerlichen Aspekte in Bezug auf die eigene Privatpraxis, die Gruppenpraxis oder den Spitalsbetrieb unsicher? Unsere Spezialisten helfen Ihnen gerne bei allen steuerrechtlichen Fragen, sei es Absetzbeträge, Versteuerung selbständig erwirtschafteter Honorare aus Gutachten oder Vorträgen, oder sonstige Themen, die finanzielle und sozialversicherungsrechtliche Folgen haben können, weiter.

 

In der Folge haben wir ein paar grundsätzliche Themengebiete für einen Erstüberblick kurz zusammengefasst.

 

Sind Ärzte immer Umsatzsteuer befreit?

Die Umsätze aus Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin sind Umsatzsteuer befreit. Das betrifft die Tätigkeiten als Arzt, Zahnarzt, Dentist, Psychotherapeut, Hebamme, Masseur und Heilmasseur. Durch die Steuerbefreiung kann aber auch keine Vorsteuer gegengerechnet werden. Die Steuerbefreiung betrifft allerdings nicht Fachpublikationen, Honorare aus Vorträgen, Vermietungen und sonstige Beratungsleistungen.

 

Gibt es eine Registrierkassenpflicht für Ärzte?

Kassenärzte verrechnen ihre Leistungen üblicherweise nachträglich mit den Krankenkassen, es entstehen somit keine Barumsätze, es besteht daher auch keine Registrierkassenpflicht.  Ärzte, die aus Privathonoraren, die eine gewisse Summe übersteigen, in der Praxis Bargeld einheben, sind von der Registrierkassenpflicht betroffen, nicht jedoch, wenn das Honorar per Erlagschein bezahlt wird. Aus ärztlicher Verschwiegenheitspflicht müssen keine personenbezogenen Daten auf den Belegen aufscheinen. Für Hausbesuche sind zeitliche Erleichterungen vorgesehen.

 

Welche Betriebsausgaben/Werbungskosten können bei Ärzten steuerlich geltend gemacht werden?

Üblicherweise können Betriebsbekleidung, Verbrauchsmaterial (medizinisches Material, medizinische Geräte, Zeitungen im Warteraum, Schreibwaren, etc.), EDV, KFZ und Weiterbildungen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

 

Ist der Wohlfahrtsfond für Ärzte verpflichten?

Es besteht eine Pflichtmitgliedschaft in den verschiedenen Länderkammern, die mit der Eintragung in die Ärzteliste in Kraft tritt. Teile des Wohlfahrtfonds sind die Altersversorgung, die Invaliditätspension, Witwen/erversorgung, Waisenversorgung, Kinder- und Krankenunterstützung.

Die Altersversorgung ist der wichtigste Teil des Wohlfahrtfonds und für Wien besteht er zum Beispiel aus einer Kombination aus umlagefinanzierten Komponenten (Anwartschaftspunktesystem) und einem Kapitaldeckungsverfahren. Die Altersvorsorge kann frühestens mit Erreichen des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Die Höhe der zu erwartenden Pension hängt von den erworbenen Anwartschaftspunkten (AWP), dem sogenannten Zusatzleistungskonto (ZL) und dem Kapitaldeckungsverfahren (KDV) ab. Bei vorzeitigem Pensionsantritt zwischen 60 und 65 Jahren ist mit Abschlägen zu rechnen, bei späterem Antritt gibt es Zuschläge.

 

Wie werden Sonderklassengebühren versteuert?

Sonderklassengebühren werden entweder  als Einkünfte aus selbständiger Arbeit, wenn sie von der Krankenanstalt im Namen der Ärzte eingehoben werden, vom Arzt selbst versteuert, oder als Einkünfte nichtselbständiger Arbeit, wenn die Krankenanstalt die Gebühren im eignen Namen vereinnahmt. In diesem Fall wird die Lohnsteuer automatisch abgezogen.

 

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Der vorstehende Text versteht sich nur als grobe Übersicht des angesprochenen Themengebietes ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Dieser kann eine Auskunft eines spezialisierten Steuerberaters keinesfalls ersetzen. Es wird daher auch keinerlei Haftung für Richtigkeit oder Vollständigkeit der oberstehenden Ausführungen übernommen.