Die doppelte Buchführung ist ein komplexes Thema, daher haben wir die wichtigsten Fragen kurz zusammengefasst. Für detailliertere Antworten wenden Sie sich bitte an einen unserer, auf doppelte Buchführung spezialisierten, Steuerberater.

 

Was versteht man unter doppelter Buchführung?

Beim Betriebsvermögensvergleich wird der Gewinn oder Verlust eines Jahres unabhängig vom Zeitpunkt der Bezahlung ermittelt (Gewinn- und Verlustrechnung). Die Ein- und Ausgaben werden hingegen bereits beim Entstehen der Forderung dem jeweiligen Geschäftsjahr zugerechnet (periodengerechte Gewinnermittlung).

Der Gewinn oder Verlust eines Unternehmens errechnet sich aus dem Unterschied zwischen den Bilanzen des aktuellen und vorhergegangenen Jahres. Dieser wird der Gewinn – und Verlustrechnung gegenübergestellt. Die doppelte Buchführung besteht somit aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlust Rechnung, die in der Endsumme übereinstimmen müssen.

 

Wer ist zur doppelten Buchführung verpflichtet?

Jeder Unternehmer hat die Pflicht seine Geschäftsvorfälle im Rahmen der Buchhaltung aufzuzeichnen. Kleinunternehmen und Freiberufler können die einfache Buchhaltung/ Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen wählen, Unternehmen mit höheren Umsätzen als € 700.000.- innerhalb zweier aufeinanderfolgender Jahre sind zur doppelten Buchführung verpflichtet.

Eine umsatzunabhängige Buchführungspflicht betrifft Kapitalgesellschaften (GmbH und AG).

 

Was ist die Bilanz?

Die Grundlage der doppelten Buchführung ist die Bilanz. Sie stellt dem Vermögen das Kapital gegenüber. Die Bilanz zu Beginn der Geschäftstätigkeit wird als Eröffnungsbilanz, die Bilanz am des Geschäftsjahres als Schlussbilanz bezeichnet.

Das Vermögen besteht aus dem Anlagevermögen, welches dem Unternehmen langfristig dient und dem Umlaufvermögen, welches sich laufend ändert.

Das Kapital wird in Eigenkapital und Fremdkapital, das sind die Schulden, aufgeteilt.

Die Bilanz besteht aus verschiedenen Konten, wobei hier zwischen den aktiven Bestandskonten und den passiven Bestandskonten unterschieden wird.

Der wichtigste Bestandteil der Bilanz ist die Soll und Habenspalte. Jeder Buchungssatz besteht aus zwei Konten die jeweils auf der Soll und Habenseite verbucht werden, damit die Bilanz ausgeglichen bleibt.

 

Welche Bücher müssen geführt werden?

Grundbuch/ Journal: dieses gibt Auskunft über die Geschäftsfälle in zeitlicher Reihenfolge.

Hauptbuch: das Hauptbuch besteht aus den einzelnen Konten, auf denen die Geschäftsfälle verbucht werden.

Nebenbücher: Die Nebenbücher unterstützen die Grund- und Hauptbücher. Sie geben detaillierte Auskunft über die Buchungen.

  • Kontokorrentbuch: hier werden Forderungen gegen Kunden und Verbindlichkeiten gegen Lieferanten aufgezeichnet.
  • Kassabuch: hier werden die Ein- und Ausgänge des Bargelds verbucht.
  • Lagerbuch: das Lagerbuch dokumentiert, was im Lager entnommen und zugeführt wird.
  • Anlageverzeichnis: hier wird das Anlagevermögen hinsichtlich Anschaffungsdatum, Nutzungsdauer u.v.m. vermerkt.
  • Lohn- und Gehaltsbuch
  • Wechselbuch: Eintragungen von Besitzwechsel
  • Kundenkartei: für jeden Kunden muss ein Konto angelegt werden, auf dem die Geschäftsfälle aufgezeichnet werden.
  • Lieferantenkartei: ebenso werden für alle Lieferanten Konten mit Konditionen und Bankverbindungen und dergleichen angelegt.

Muss der Jahresabschluss elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden?

Im Gegensatz zur Steuererklärung muss der Jahresabschluss nicht elektronisch übermittelt werden.

 

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