Sie wollen ein Unternehmen gründen? Eine gute Idee alleine reicht hier meistens nicht aus, vielmehr müssen Fragen wie, ist der Markt groß genug, was ist meine USP (Unique Selling Proposition), Finanzierung, Organisation, rechtliche Fragen und vieles mehr im Vorfeld geklärt werden. Weiters sollte man sich die Frage stellen, ob man grundsätzlich der Typ des Unternehmers ist. Ob Risikobereitschaft, Kontaktfreude, Kreativität und dergleichen mehr, die eigenen grundlegenden Merkmale sind. Um alle diese Fragen klären zu können, ist die Erstellung eines Businessplanes und eine professionelle Gründungsberatung ratsam.

 

Wozu einen Businessplan erstellen?

An Hand des Businessplanes werden grundsätzliche Fragen zum Mark, Mitbewerb, Finanzierung und so weiter hinterfragt. Der Businessplan dient vor allem Ihnen selbst, weil Sie gezwungen sind, alle Fragen der Unternehmensgründung zu klären, bevor Sie mit dem eigentlichen Business starten. Er dient quasi als Leitfaden und Planungsinstrument. Abgesehen davon ist der Businessplan eine Grundvoraussetzung für potentielle Investoren.

 

Wie stark ist der Wettbewerb?

Um diese Frage zu klären, ist eine Analyse der Marktsituation unumgänglich. Nachfrage, Zielgruppen und Konkurrenz müssen vor der Gründung bekannt sein, um eine geeignete Strategie entwickeln zu können. Die genaue Analyse der Marksituation ist ein elementarer Bestandteil der Planungsphase der Unternehmensgründung. Sie eignen sich Wissen über Ihre Zielgruppe, die Nachfrage und die Konkurrenz an. Dieses Wissen hilft Ihnen bei der Erstellung Ihrer Marketingstrategie.

 

Mit welchem Kapitalbedarf ist zu rechnen?

Eine genaue Planung des Kapitalbedarfs hinsichtlich langfristiger und kurzfristiger Kosten ist notwendig, um spätere Überraschungen und letztlich die Insolvenz zu vermeiden. Abzuklären wäre dann die Frage nach der Finanzierung über Eigenkapital, Fremdkapital und Förderungen.

 

Welche Rechtsform ist die richtige?

Um diese Frage zu klären, müssen die Aspekte der Haftung, Vertretungsbefugnis, des Kapitaleinsatzes, der Steuern und dergleichen überlegt werden. Daraus ergibt sich dann die Entscheidung Richtung Einzelunternehmung oder Gesellschaftsgründung, bzw. die Art der Gesellschaft.

 

Welche Sozialversicherung ist zuständig?

Für Einzelunternehmer ist die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft zuständig. Gewerbetreibende sind in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung pflichtversichert.

Für Jung- und Kleinunternehmer gibt es verschiedene Erleichterungen.

Welche Steuerthemen sind zu beachten?

Die Bekanntgabe der Eröffnung des Unternehmens muss innerhalb des ersten Monats beim Finanzamt erfolgen. Danach sind Einkommenssteuervorauszahlungen, lohnabhängige Abgaben für Mitarbeiter, die Umsatzsteuervoranmeldung und die jährliche Steuererklärung zu beachten.

Ein Steuerexperte sollte Sie hierbei unterstützen.

 

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Der vorstehende Text versteht sich nur als grobe Übersicht des angesprochenen Themengebietes ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Dieser kann eine Auskunft eines spezialisierten Steuerberaters keinesfalls ersetzen. Es wird daher auch keinerlei Haftung für Richtigkeit oder Vollständigkeit der oberstehenden Ausführungen übernommen.