Der Unternehmer ist zu einer korrekten monatlichen Lohnverrechnung seiner Dienstnehmer verpflichtet. Dazu zählen neben den Zahlungen an den Dienstnehmer auch Zahlungen zum Beispiel an die Krankenkassen. Bei der Lohnverrechnung müssen Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen beachtet werden. Die Lohnverrechnung ist ebenfalls für die Berechnung der Nettogehälter und für die Abrechnungen an das Finanzamt, die Krankenkasse und der Mitarbeitervorsorgekasse und für die Berechnung der Dienstgeberanteile zuständig.

 

Für eine professionelle Lohnverrechnung ist die Unterstützung eines auf Lohnverrechnung spezialisierten Steuerberaters jedenfalls sinnvoll.

 

Was sind die Aufgaben der Lohnverrechnung?

  • An- und Abmeldung der Arbeitnehmer
  • Beitragsnachweise
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Lohnkosten
  • Lohnabgaben
  • Lohnlisten
  • Lohnkonto

Darüber hinaus kann die Lohnverrechnung auch Aufgaben des Personalbüros übernehmen und Aufzeichnungen über Krankmeldungen, Urlaub, Zeitausgleich und dergleichen mehr übernehmen.

 

Wie errechnet sich der Nettolohn?

Das letztlich ausgezahlte Nettogehalt errechnet sich aus dem Bruttogehalt abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge des Dienstnehmers und abzüglich der Lohnsteuer.

 

Was beinhalten Lohnkonto und Lohnzettel?

Im Lohnkonto werden alle wichtigen Daten des Dienstnehmers für die Lohnverrechnung gesammelt. Ein Lohnkonto muss auch für geringfügig Beschäftigte geführt werden.

Für den Lohnzettel werden die Daten des Lohnkontos übernommen. Der Lohnzettel gliedert sich in einen allgemeinen, einen lohnsteuer- und einen sozialversicherungsrechtlichen Abschnitt.

Der Lohnzettel muss vom Unternehmer für jeden Mitarbeiter elektronisch bis Ende Februar des Folgejahres an das Finanzamt geschickt werden. Bei Ende des Dienstverhältnisses wird der Lohnzettel bereits während des Jahres übermittelt.

 

Was sind sonstige Bezüge?

Unter sonstigen Bezügen versteht man Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Diese Bezüge sind steuerbegünstigt und werden jeweils einmalig und in größeren Abständen ausbezahlt. Sachbezüge wie Privatnutzung des Firmen PKWs, Mobiltelefone, Dienstwohnung und dergleichen mehr werden ebenfalls im Lohnkonto berücksichtigt. Darüber hinaus gibt es noch Zulagen und Zuschläge, die ebenfalls steuerbegünstigt sind und für Überstunden, Arbeit an Sonn- und Feiertagen und für Arbeiten unter erschwerten Bedingungen ausgezahlt werden.

 

Welche Absetzbeträge gibt es?

Zu den Absetzbeträgen zählen unter anderem der Alleinverdiener-/ Alleinerzieherabsetzbetrag oder die Pendlerpauschale. Die Absetzbeträge werden automatisch von der Einkommensteuer abgezogen.

Kostenersatz erhalten Dienstnehmer hingegen für Ausgaben auf Dienstreisen. Diese sind bis zu einer gewissen Höhe steuerfrei.

 

Wie funktioniert die Arbeitnehmerveranlagung/ Lohnsteuerausgleich?

Durch die Arbeitnehmerveranlagung, auch Lohnsteuerausgleich genannt, können zu viel bezahlte Steuern vom Finanzamt zurückgeholt werden. Lohnsteuerpflichtige Einkünfte werden grundsätzlich nachträglich veranlagt. Die Lohnsteuerberechnung erfolgt automatisch, aber zum Beispiel beim Jobwechsel zahlt sich eine Veranlagung/Steuerausgleich aus.

 

Was passiert bei Kündigung?

Bei der Auflösung des Dienstverhältnisses durch Kündigung gibt es zwei Abfertigungsvarianten:

Dienstverhältnisse, die vor dem 01.01.2003 abgeschlossen wurden, werden mit einer einmaligen Entschädigung abgegolten, diese werden Abfertigung alt genannt.

Die Abfertigung neu besagt, dass monatliche Beiträge in eine betriebliche Vorsorgekasse bezahlt werden. Der Dienstnehmer kann dann nach Ende des Dienstverhältnisses selbst entscheiden, ob eine Auszahlung des Kapitals, eine Weiterveranlagung, eine Übertragung in die Kasse des neuen Arbeitgebers, oder eine Überweisung auf beispielsweise eine bestehende Pensionskasse erfolgen soll.

 

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