Für Waren und Dienstleistungen wird den Kunden Umsatzsteuer verrechnet, welche vom Unternehmer an das Finanzamt abgeführt werden muss.

Somit wird die Umsatzsteuer vom Letztverbraucher/ Konsumenten bezahlt. Für Unterstützung im Bereich Umsatzsteuerberechnung wenden Sie sich bitte an einen unserer Steuerberater.

 

Welche Vorgänge sind von der Umsatzsteuer betroffen?

  • Lieferungen und sonstige Leistungen eines Unternehmers
  • Eigenbedarf
  • Einfuhr von Waren aus der EU (Erwerbssteuern)
  • Einfuhr der Waren aus dem Drittland (Einfuhrumsatzsteuer)

 

Wann muss die Umsatzsteuer bezahlt werden?

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist monatlich zu erstellen, bei einem Jahresumsatz von unter €100.000.- kann diese quartalsweise erfolgen.

Bei buchführungspflichtigen Unternehmen ist der Zahlungseingang irrelevant, die Umsatzsteuerschuld muss in dem Monat gezahlt werde, in dem die Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt wurde.

 

Welche Steuersätze gibt es?

  • Normalsteuersatz: 20%
  • Ermäßigter Steuersatz: 10% zum Beispiel bei Nahrungsmitte, Medikamente, Bücher, oder bei Personenbeförderung
  • Ermäßigter Steuersatz: 13% zum Beispiel bei lebenden Tieren, Pflanzen oder Kunstgegenstände

 

Wer ist von der Umsatzsteuer befreit?

Kleinunternehmer, deren Jahresumsatz € 30.000.- im laufenden Kalenderjahr nicht übersteigt, Versicherungen und Versicherungsvertreter, sowie Geschäftsraummieten sind von der Umsatzsteuer ausgenommen. Ebenso ist der Export an Drittländer von der Umsatzsteuer befreit.

 

Was ist das Reverse Charge System?

Die Umkehr der Steuerschuld besagt, dass nicht der Leistungserbringer, sondern der Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer ist.

Das heißt dass Dienstleistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmens ohne Ust. verrechnet werden, diese aber dann im Inland aufgeschlagen wird, wobei die Ust. durch den Vorsteuerabzug wieder zurückgeholt wird. Somit ist das eine reine Transaktion auf dem Papier.

 

Wie funktioniert der Vorsteuerabzug?

Der Unternehmer kann die Umsatzsteuer erbrachter Lieferungen und Leistungen eines Kalendermonats mit seinen Vorsteuern, das ist die Ust. auf Rechnungen von Lieferanten, gegenrechnen. Daraus entsteht entweder eine Umsatzsteuerzahllast oder ein Vorsteuerüberhang, somit ein Guthaben.

 

Wann darf die Vorsteuer abgezogen werden?

  • Die Leistung muss zu mindestens 10% für das Unternehmen erbracht worden sein.
  • Die Leistung ist bereits erledigt.
  • Die Rechnung wurde bezahlt (außer bei buchführungspflichtigen Unternehmen).
  • Die Rechnung ist korrekt.
  • Die UID Nummer ist korrekt.
  • Die Leistung ist für das Unternehmen notwendig.

 

Unsere Steuerberater beraten Sie gerne.

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Der vorstehende Text versteht sich nur als grobe Übersicht des angesprochenen Themengebietes ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Dieser kann eine Auskunft eines spezialisierten Steuerberaters keinesfalls ersetzen. Es wird daher auch keinerlei Haftung für Richtigkeit oder Vollständigkeit der oberstehenden Ausführungen übernommen.